Genehmigung der Verordnung über den kommunalen Zuschlag auf die Einkommensteuer natürlicher Personen (I.R.P.E.F. Zuschlag)

Der Beschluss der Gemeinde Jenesien legt die Hebesätze für den kommunalen Zuschlag auf die Einkommensteuer natürlicher Personen (I.R.P.E.F. Zuschlag) fest.

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Veröffentlichungsdatum

18.12.2025

Beschreibung

Die Hebesätze des kommunalen Zuschlages auf die Einkommenssteuer der natürlichen Personen (IRPEF) sind ab dem Jahr 2026 wie folgt:

a) besteuerbares Einkommen von 0,00 bis 28.000 Euro – Hebesatz 0,10%
b) steuerbares Einkommen von 28.001,00 bis 50.000 Euro – Hebesatz 0,40%
c) besteuerbares Einkommen über 50.000 – Hebesatz 0,60%
Ausserdem sind Steuerträger mit einem besteuerbaren Einkommen, das 25.000,00 Euro nicht überschreitet, von der Zahlung des Zuschlags befreit.



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Veröffentlichungsdatum

18.12.2025

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Zuletzt aktualisiert: 14.01.2026, 14:20 Uhr

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