Verordnung über die Durchführung von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Regie

Die Verordnung regelt, wie Gemeinden Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Eigenregie oder durch vereinfachte Verfahren effizient und rechtssicher beschaffen dürfen.

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Veröffentlichungsdatum

01.12.2011

Beschreibung

Diese Verordnung erklärt, wie Gemeinden kleinere Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen schnell und einfach selbst oder mit Hilfe von Firmen erledigen dürfen. Es gibt klare Regeln, wann und wie solche Aufträge vergeben werden dürfen, zum Beispiel bis zu bestimmten Geldbeträgen und in Notfällen. Ziel ist es, Zeit und Geld zu sparen und trotzdem sicherzustellen, dass alles ordentlich und transparent abläuft.

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Veröffentlichungsdatum

01.12.2011

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Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025, 14:15 Uhr

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