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Sitzungen laut LG 9/2018 - Raum und Landschaft

Themen
  • Abgabetermin: spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin
  • Es werden nur vollständige Projekte zur Begutachtung auf die Tagesordnung der Gemeindekommissionen für      Raum und Landschaft gesetzt.
  • Nicht vollständige bzw. nicht korrekte Anträge und Projekte unterliegen im Sinne der Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorab der Vervollständigung/Berichtigung mit entsprechender Unterbrechung der Verfahrensfristen.
  • Zudem ist bei der Ausarbeitung der Projekte darauf zu achten, dass diese sowohl urbanistisch als auch bau-, landschafts- und zivilrechtlich zulässige Vorhaben beinhalten, um zu vermeiden, dass Projekte bereits nach deren Einreichung als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen werden müssen.

Organisation

Datum und Uhrzeit

23
Jan
13
Feb
13
Mrz
20
Mrz
10
Apr

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 14.01.2025, 16:12 Uhr