Friedhof Afing

Der Friedhof befindet sich in der Fraktion Afing.

Themen

Beschreibung

Folgende Gebühren sind für Grabkonzessionsinhaber zu entrichten:

  • Jährliche Gebühr von Euro 20,00 für Pflege und Instandhaltung des Friedhofs ist auf das Konto der Friedhofsverwaltung zu überweisen;
  • einmalige Konzessionsgebühr von Euro 250,00 für die Konzession auf 20 Jahre bei Erdbestattung; *)
  • einmalige Gebühr für die Verlängerung der Grabkonzession für 5 Jahre Euro 30,00; *)
  • einmalige Konzessionsgebühr von Euro 50,00 für ein Urnengrab; *)
  • einmalige Gebühr für die Benutzung der Leichenkapelle und Blumenschmuckentsorgung von Euro 30,00 (20,00 € für Benutzung der Leichenkapelle, 10,00 € für Kranzentsorgung) *)

*)  auf das Konto der Gemeindeverwaltung von Jenesien, IBAN-Nummer IT34D0808158800000302003805 zu überweisen

Friedhofsordnung Afing

Zutrittsbeschränkungen

Der Friedhof ist durchgehend für die Öffentlichkeit geöffnet.

Der Zugang ist barrierefrei und gut ausgeschildert.

Adresse

AFING DORF 42/A, 39050 Jenesien

Verantwortlich

Annamarie Innerhofer

Schriftführerin

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 15.12.2025, 14:55 Uhr