Folgende Gebühren sind für Grabkonzessionsinhaber zu entrichten:
- Jährliche Gebühr von Euro 20,00 für Pflege und Instandhaltung des Friedhofs ist auf das Konto der Friedhofsverwaltung, IBAN-Nummer IT88C0808158800000302027011 zu überweisen;
- einmalige Konzessionsgebühr von Euro 250,00 für die Konzession auf 20 Jahre bei Erdbestattung im neuen Friedhof; *)
- einmalige Gebühr für die Verlängerung der Grabkonzession für 5 Jahre Euro 30,00; *)
- einmalige Konzessionsgebühr von Euro 50,00 für eine Urnennische oder bei Beisetzung der Urne im historischen Teil des Friedhofes mit Bildung einer neuen Grabstätte *)
- einmalige Gebühr für die Benutzung der Leichenkapelle und Blumenschmuckentsorgung von Euro 30,00 (20,00 € für Benutzung der Leichenkapelle, 10,00 € für Kranzentsorgung) *)
*) auf das Konto der Gemeindeverwaltung von Jenesien, IBAN-Nummer IT34D0808158800000302003805 zu überweisen
Friedhofsordnung Jenesien